Im Rahmen einer Hausführung trafen 52 Besucher des SOVD, Ortsverband Langenhagen, im „Heidehaus“ ein. Nach einem ausgiebigen Hausrundgang erfolgte ein ...
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege in der Seniorenresidenz “Heidehaus” bietet beste Pflege und Betreuung
Auf den ersten Eindruck kommt es an!
Über eine Million pflegebedürftiger Menschen werden in Deutschland von ihren Angehörigen im eigenen Zuhause umsorgt und betreut. Die Pflege von Angehörigen stellt hohe Ansprüche an Körper und Seele der Familie: Die körperlichen oder auch geistigen Einschränkungen von Eltern, Großeltern oder Geschwistern stellen häufig eine große persönliche Herausforderung dar. Ein erholsamer Urlaub oder auch nur eine Auszeit ist dann besonders wichtig – und mit der Kurzzeitpflege in der Seniorenresidenz Heidehaus auch möglich!
Die Kurzzeitpflege (KZP) ist zudem eine ideale Möglichkeit, Ihr künftiges neues Wohn- und Pflegeheim und seine Mitarbeiter kennenzulernen. Während eines zeitlich begrenzten Aufenthaltes
in der Seniorenresidenz „Heidehaus“ beispielsweise können Sie an unseren individuellen Pflegeprogrammen und speziellen Betreuungsangeboten teilnehmen, sich über unser einzigartiges Heimtier-Projekt informieren, bei unseren zahlreichen Freizeit- und Kulturangeboten mitmachen, den gepflegten Garten und die weitläufige Parkanlage mit dem altem Baumbestand genießen und vieles mehr.
Ihr persönlicher Eindruck ist unsere beste Empfehlung!
Wie lang dauert die Kurzzeitpflege und wer übernimmt die Kosten?
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr. Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung oder des jeweiligen Sozialhilfeträgers (§ 42 SGB XI, § 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII). Durch die Kurzzeitpflege wird pflegenden Angehörigen eine zeitliche begrenzte Entlastung ermöglicht. Darüber hinaus soll sie pflegebedürftige Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt auf die Rückkehr in das eigene Zuhause vorbereiten.
Die Kurzzeitpflege wird von der Pflegeversicherung für maximal 28 Tage und bis zu einem Betrag von 1.510 Euro pro Kalenderjahr unterstützt. Dieser Höchstbetrag richtet sich nach der individuellen Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Wichtig: Die Kurzzeitpflege umfasst nur Maßnahmen der Grundpflege, der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Während der Kurzzeitpflege wird die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für ehrenamtliches Pflegepersonal unterbrochen.
Aktuelle Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes zur Kurzzeitpflege
Alle Fragen zum Angebot der Kurzzeitpflege in der Seniorenresidenz “Heidehaus” und zur aktuellen Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes beantworten gern Nina Adamski (Aufnahmekoordination), unter Telefon 0511-26095 523 und Johanne Baur vom Verwaltungsteam unter Telefon 0511-26095 510. Gerne stellen diese Ihnen die Seniorenresidenz “Heidehaus “und die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege auch in einem persönlichen Gespräch vor Ort vor.



