Im Rahmen einer Hausführung trafen 52 Besucher des SOVD, Ortsverband Langenhagen, im „Heidehaus“ ein. Nach einem ausgiebigen Hausrundgang erfolgte ein ...
Pflegestufen
Detaillierte Informationen zu den Pflegestufen
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, hat er im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung prinzipiell Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
2,25 Millionen Deutsche erhalten nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit derzeit Leistungen aus der Pflegeversicherung, und die Tendenz deutet auf eine steigende Zahl von Anspruchsberechtigten. Die Zuordnung zu einer Pflegestufe und damit die Höhe der Leistungen sind abhängig vom individuellen Hilfebedarf, den der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach vorab definierten Begutachtungs-Richtlinien feststellt und der Pflegekasse mitteilt. Bei privat Pflegeversicherten wird dieses Gutachten bei gleichen Bewertungsmaßstäben durch die Medicproof GmbH erstellt.
Um möglichst jedem Schweregrad und jeder Pflegesituation gerecht zu werden, hat die Pflegekasse die Festlegung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI nach Pflegestufen eingeteilt. Diese ergeben sich aus der festgelegten Minutenanzahl des Pflegeaufwandes.
Die Minuten des Hilfebedarfs berechnen sich aus den vier Hauptbereichen:
- Hilfebedarf bei der Körperpflege
- Hilfebedarf bei der Ernährung
- Hilfebedarf bei der Mobilität
- Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
Das hört sich komplizierter an als es tatsächlich ist. Deshalb hier eine vereinfachte Übersicht:
Pflegestufe 1
Gemeint sind damit „erheblich Pflegebedürftige“
Also Personen, die für mindestens zwei Verrichtungen im Bereich Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Außerdem besteht bereits mehrmals pro Woche Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung.
Die Zeitbemessung liegt hier bei mindestens 45 Minuten
Pflegestufe 2
Gemeint sind damit „Schwerpflegebedürftige“
Also Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen. Außerdem ist mehrmals pro Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung notwendig.
Die Zeitbemessung liegt hier bei mindestens 120 Minuten
Pflegestufe 3
Gemeint sind damit „Schwerstpflegebedürftige“
Diese Personen bedürfen täglich rund um die Uhr und auch nachts der Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Eine hauswirtschaftliche Versorgung ist mehrmals in der Woche notwendig.
Die Zeitbemessung liegt hier bei mindestens 240 Minuten
Für Pflegebedürftige im ambulanten Bereich bieten wir einen speziellen Service: Unser Kooperationspartner, das neutrale Prüfungsinstitut Lexcura, www.lexcura.de , bietet zuverlässige Hilfestellung bei der Ermittlung der Pflegestufe und Begleitung durch die Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Sollte beispielsweise die von Ihnen gewünschte Pflegestufe vom zuständigen Gutachter abgelehnt werden, werden Sie von erfahrenen Pflegesachverständigern unterstützt, die gemeinsam mit Ihnen ein in der Regel erfolgreiches Widerspruchsverfahren einleiten.



