Im Rahmen einer Hausführung trafen 52 Besucher des SOVD, Ortsverband Langenhagen, im „Heidehaus“ ein. Nach einem ausgiebigen Hausrundgang erfolgte ein ...
Preise
Informationen zu den Pflegekosten in der Seniorenresidenz “Heidehaus”
Das können Sie sich leisten!
Hochwertige Pflege muss nicht teuer sein! Einen großen Teil der monatlichen Heimkosten decken bereits die Leistungen der Pflegeversicherung ab. Jeder, der laut Gesetz als pflegebedürftig gilt, hat einen Anspruch auf diese Zahlungen. Senioren mit geringem Einkommen werden – ergänzend dazu – für den Eigenanteil durch Sozialleistungen gefördert. Damit ist jedem unserer Bewohner ein umsorgtes und komfortables Leben in der “Seniorenresidenz Heidehaus” garantiert!
Die Kosten in unserem Haus setzen sich, wie in allen anerkannten Alten- und Pflegeheimen, aus drei Faktoren zusammen – den pflegebedingten Ausgaben, Aufwand für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionsausgaben. Der Selbstzahleranteil ist abhängig von der individuellen Pflegestufe.
Zuschuss der Pflegekasse
Je nach Hilfebedarf übernimmt die Pflegekasse monatlich folgenden Pauschalbetrag:
| Stufe I | 1.023,00 € |
| Stufe II | 1.279,00 € |
| Stufe III | 1.510,00 € |
| Härtefall | 1.825,00 € |
Heimentgelt
Gültig ab 01.03.2010
Entsprechend der jeweiligen Pflegestufe beträgt das Heimentgelt:
| Pflegestufe | Selbstzahleranteil pro Monat |
|---|---|
| Stufe G | 1.907,64 € |
| Stufe I | 1.471,74 € |
| Stufe II | 1.637,06 € |
| Stufe III | 1.828,60 € |
| Härtefall | 1.827,23 € |
Gern informieren wir Sie über die Pflegestufen und die Berechnung des Heimentgelts ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 0511/26095-523!
Eine aktuelle Information erhalten sie auch unter Preise Seniorenresidenz Heidehaus (PDF).
Kurzzeitpflege in der Seniorenresidenz Heidehaus
Die Kurzzeitpflege wird von der Pflegeversicherung für maximal 28 Tage und bis zu einem Betrag von 1.510 Euro pro Kalenderjahr unterstützt. Dieser Höchstbetrag richtet sich nach der individuellen Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Wichtig: Die Kurzzeitpflege umfasst nur Maßnahmen der Grundpflege, der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Während der Kurzzeitpflege wird die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für ehrenamtliches Pflegepersonal unterbrochen.
Aktuelle Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes zur Kurzzeitpflege
Alle Fragen zum Angebot der Kurzzeitpflege in der Seniorenresidenz “Heidehaus” und zur aktuellen Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes beantworten gern Nina Adamski (Aufnahmekoordination), unter Telefon 0511-26095 523 und Johanne Baur vom Verwaltungsteam unter Telefon 0511-26095 510.
Gerne stellen diese Ihnen die Seniorenresidenz “Heidehaus “und die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege auch in einem persönlichen Gespräch vor Ort vor.
Stand: Februar 2011



